Informationen für Einreise / Aufenthaltsrecht / Erfassung

Die gebührenfreie Hotline erreichen Sie unter 0800/201010

Ankunftszentrum

Nach der Einreise in die Steiermark melden Sie sich bitte umgehend im Ankunftszentrum des Landes Steiermark in derAnnenstrasse 34, 8020 Graz.

Erfassung

Die Erfassung erfolgt mit folgendem Datenerfassungsblatt ( link)

Covid-19 / Corona-Grippe

Alle Informationen über in Österreich geltende Corona-Schutzmaßnahmen finden Sie - auch auf Ukrainisch und weiteren Sprachen - auf der Seite des  Integrationsfonds oder des  Gesundheitsministeriums (link).

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können sich in der Steiermark kostenlos gegen Covid-19 / Corona-Grippe impfen lassen. Informationen bei  ´Steiermark impft´.

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können sich kostenlos auf Covid-19 / Corona-Grippe testen lassen. Informationen bei  ´Steiermark testet´.

Aufenthaltsrecht

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen können derzeit ohne Visum einreisen und erhalten das Aufenthaltsrecht für (vorerst) ein Jahr. Dies betrifft vor allem:

  • Ukrainische Staatsbürger*innen und ihre nahen Familienangehörigen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen haben;
  • Drittstaatsangehörige und Staatenlose mit Schutzstatus in der Ukraine (z. B. Asylberechtigte) und ihre nahen Familienangehörigen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts die Ukraine verlassen haben;
  • Ukrainische Staatsbürger*innen, die sich bereits vor dem Ausbruch des bewaffneten Konflikts rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben und nicht in die Ukraine zurückkehren können.

Dieses Aufenthaltsrecht ermöglicht aus der Ukraine geflüchteten Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, zu medizinischer Versorgung und zu Bildung.

Rechtliche Grundlagen:  Vertriebenen-Verordnung (link) und  Änderung der Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2005 (link)

Formulare beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  (link)

Meldepflicht

Jede Person, die länger als 3 Werktage an einem Ort lebt, muss dies bei der Meldebehörde (der Wohnsitzgemeinde) melden. Dies erfolgt mit dem Reisepass und einem ausgefüllten Formular, dem Meldezettel. Dieses Formular ist  hier auf Deutsch (link) und eine  Erklärung auf Russisch (link), bei der Meldebehörde (Gemeinde) oder in vielen Trafiken erhältlich, muss ausgefüllt und von den Unterkunftgeber*innen unterschrieben mitgebracht werden.

 In Graz gibt es dafür sieben Servicestellen der Stadt in den Bezirken (link).

Grundversorgung

Auf Basis der Vertriebenenverordnung der Österreichischen Bundesregierung haben hilfs- und schutzbedürftige Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen der Grundversorgung. In diesem Rahmen ist auch eine finanzielle Abgeltung von Menschen, die Unterkunft bzw. Quartiere anbieten, möglich. Für private Wohnungen sind für eine Einzelperson 120 Euro Monatsmiete vorgesehen, für eine Familie 240 Euro. Darüber hinaus erhält eine erwachsene Person 200 Euro Verpflegsgeld pro Monat, eine minderjährige Person 90 Euro.

Allgemeine Informationen zur Grundversorgung in der Steiermark finden Sie auf dem Sozialserver (link).

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