Amtliche Erfassung

für Flüchtlinge aus der Ukraine

Die amtliche Erfassung von in die Steiermark geflüchteten Personen aus der Ukraine wird durch die österreichische Bundesbehörde BFA (Amt für Frendenwesen und Asyl) durchgeführt. Personen, die neu in die Steiermark kommen und noch keine Wohnmöglichkeit haben, können sich von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr und am Samstag von 08:00 bis 14:00 Uhr im Ankunftszentrum (link) in der Messehalle D registrieren, jene, die bereits Wohngelegenheit gefunden haben, tun dies bitte direkt bei der Außenstelle Steiermark des BFA in der Triesterstraße 393, 8055 Graz, nach telefonischer Terminvereinbarung unter 059/133657501.

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